VESCO Vermögensverwaltung GmbH
Eine Gesellschaft zur Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens.
Hinweis zur Tätigkeit der Gesellschaft
Es handelt sich um eine Gesellschaft, die ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet und keinerlei gewerblicher Tätigkeit nachgeht.
Sie bietet keine Dienstleistungen für Dritte an, wirbt keine Mandate ein und tritt nicht als Finanzdienstleisterin im Sinne des Kreditwesengesetzes auf. Die nachfolgenden Texte dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Allgemeines zur Vermögensverwaltung
Unter dem Begriff der Vermögensverwaltung wird im allgemeinen Sprachgebrauch die geordnete Betreuung und Bewirtschaftung von Vermögenswerten verstanden. Dabei kann zwischen der gewerblichen Vermögensverwaltung, die als Dienstleistung gegenüber Dritten erbracht wird und in Deutschland einer Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedarf, und der rein privaten Verwaltung eigenen Vermögens unterschieden werden. Letztere stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz dar, sofern sie sich in den üblichen Grenzen einer privaten Vermögensanlage hält.
Die Verwaltung eigenen Vermögens umfasst typischerweise die Anlage in Wertpapieren, das Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die Bewirtschaftung von Immobilien sowie die Steuerung der Liquidität. Wesentliche Aufgaben sind dabei die laufende Beobachtung der Märkte, die periodische Überprüfung der Vermögensstruktur und die Anpassung der Allokation an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Rechtliche Einordnung
Die Verwaltung eigenen Vermögens durch eine Kapitalgesellschaft wird steuerlich grundsätzlich als vermögensverwaltende Tätigkeit eingeordnet, sofern keine über die übliche Anlagetätigkeit hinausgehenden Aktivitäten entfaltet werden. Klassische Tätigkeiten einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft sind etwa das Halten und Verwalten von Wertpapierdepots, das Halten von Beteiligungen sowie die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien.
Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit erfolgt im Einzelfall anhand objektiver Kriterien, etwa des Umfangs der Geschäfte, der Häufigkeit von Umschichtungen oder der Inanspruchnahme einer eigenständigen Organisation. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat hierzu in zahlreichen Entscheidungen Leitlinien entwickelt.
Werterhalt als langfristige Aufgabe
Im Mittelpunkt einer überlegten Vermögensverwaltung steht der Erhalt der realen Kaufkraft des Vermögens. Während kurzfristige Renditeerwartungen und spekulative Engagements für die Verwaltung eigenen Vermögens regelmäßig nicht im Vordergrund stehen, kommt der dauerhaften Sicherung der Substanz besondere Bedeutung zu. Daraus ergibt sich eine eher konservative Anlagephilosophie, die auf Qualität, Streuung und nachhaltige Ertragskraft der gehaltenen Werte achtet.
Die Anlagezeiträume sind in der privaten Vermögensverwaltung typischerweise lang. Generationsübergreifende Strukturen, etwa im Rahmen einer geordneten Vermögensnachfolge, prägen die strategische Ausrichtung. Liquiditätsreserven, eine ausgewogene Aufteilung auf verschiedene Anlageklassen und eine geringe Abhängigkeit von einzelnen Wirtschaftszyklen sind dabei wiederkehrende Gestaltungselemente.